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   BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/2003, 4St RR 7/03   

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https://dejure.org/2003,3387
BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/2003, 4St RR 7/03 (https://dejure.org/2003,3387)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.2003 - 4St RR 7/2003, 4St RR 7/03 (https://dejure.org/2003,3387)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 2003 - 4St RR 7/2003, 4St RR 7/03 (https://dejure.org/2003,3387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 ... Abs. 1; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 396; ; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 7; ; EStG 1990 § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4; ; EStG 1997 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit b); ; Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs u. zur Bereinigung des Steuerrechts Art. 1; ; Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Strafbarkeit von Steuerhinteziehungen durch Nichtangabe von Einkünften aus der Veräußerung von Zero-Bonds sowie durch Nichtangabe von Spekulationsgewinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerhinterziehung bei verfassungswidrigem Besteuerungstatbestand; Besteuerung von Kapitalerträgen aus dem Verkauf von Zero-Bonds und aus Spekulationsgewinnen; Verletzung des Gebots der Steuergerechtigkeit; Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 243
  • BayObLGSt 2003, 24
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (35)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27.1.1991 zur Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen (BVerfGE 84, 239) die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
    Die Nichtigkeit als Regelfolge der Verfassungswidrigkeit (vgl. dazu etwa BVerfGE 99, 88; 57, 294; 55, 100) tritt nicht ein, wenn der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. z.B. BVerfGE 101, 106/131; 90, 60/104; 85, 386/401; 83, 130/154; 37, 217/262).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BayObLG, 11.03.2003 - 4St RR 7/03
    Die Nichtigkeit als Regelfolge der Verfassungswidrigkeit (vgl. dazu etwa BVerfGE 99, 88; 57, 294; 55, 100) tritt nicht ein, wenn der durch die Nichtigkeit der Norm herbeigeführte Zustand dem Grundgesetz noch ferner stünde als der bisherige (vgl. z.B. BVerfGE 101, 106/131; 90, 60/104; 85, 386/401; 83, 130/154; 37, 217/262).
  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 620/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG durch strafrechtliche

    a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. März 2003 - 4St RR 7/2003 -, .

    Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. März 2003 - 4St RR 7/2003 - und das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 7. Oktober 2002 - 2 Ns 501 Js 7/2001 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, soweit der Beschwerdeführer wegen der Hinterziehung von Einkommensteuer im Veranlagungszeitraum 1997 verurteilt worden ist.

    Die Revision des Beschwerdeführers hat das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluss vom 11. März 2003 verworfen (veröffentlicht BayObLGSt 2003, S. 24; NStZ-RR 2003, S. 243; wistra 2003, S. 315).

  • BFH, 28.03.2007 - VIII B 50/06

    NZB: Kapitalvermögen, Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung

    Das Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 620/03 gegen den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 11. März 2003 4 St RR 7/2003 betrifft zwar auch die Besteuerung von Kapitaleinkünften im Veranlagungszeitraum 1993, war indes, wie das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 8. November 2006 2 BvR 620/03 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2007, 276) zwischenzeitlich bestätigt hat, bereits deshalb insoweit von vornherein unzulässig, weil der Beschwerdeführer in jenem Verfahren den Rechtsweg nicht erschöpft und es versäumt hatte, im Verfahren vor den Fachgerichten alle zumutbaren prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die vermeintliche Grundrechtsverletzung abzuwehren.
  • BFH, 10.01.2007 - VIII B 221/05

    Besteuerung von Kapitalvermögen; Verfassungsmäßigkeit

    Der Kläger stützt seine Nichtzulassungsbeschwerde in diesem Punkt auf eine gegenläufige Rechtsprechung des FG Köln (Vorlagebeschluss in EFG 2005, 1878 ff.) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2003 4St RR 7/03, Deutsches Steuerrecht/ Entscheidungsdienst --DStRE-- 2003, 1300) sowie auf eine Stimme aus der Literatur (Klein, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1833 ff., 1837), welche jedoch das Urteil des beschließenden Senats vom 7. September 2005 noch nicht berücksichtigten.
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